Die meisten Haustierbesitzer verbringen viele gemeinsame Jahre mit ihrem felligen Begleiter, sind sich sicher, dass es dem Tier an nichts fehlt, umsorgt wird und seinen Lebensabend bei einem verbringen darf. Auch nach dem Tod des Tieres, wissen viele, wie sie das Tier verabschieden.
Doch was passiert, wenn ich VOR meinem Tier sterbe?
Darüber möchte man sich natürlich keine Gedanken machen, denn man fühlt sich voller Energie, Jung, ist gesund und natürlich denkt man, es ist eher unwahrscheinlich. Aber was wenn doch? Wer weiß was morgen ist.
Wir sind der Meinung, man sollte sich zumindest einmal damit auseinander setzen. Einen Notfallplan für sein Haustier erstellen. Egal ob mittels Überlassungsvertrag an eine Person des Vertrauens / Familienangehörige / den Tierschutz / örtliches Tierheim / zurück zu WagsHisTail (natürlich muss man vorher mit entsprechender Organisation in Kontakt treten und alles besprechen), oder mittels Testament.
Selbiges gilt auch bei einer Trennung. Man hat sich ein Tier gemeinsam angeschafft und nun geht der Streit los. Wer hat das Tier „Bezahlt“? Rechtlich ist der „Käufer“ auch der „Eigentümer“.
Ebenfalls sollte man sich um eine finanzielle Absicherung bemühen, für denn Fall, dass man schwer erkrankt und sich eine Zeitlang nicht selbst um seine Tiere kümmern kann.
All diese dinge gehören ebenfalls zum „wohl des Tieres“ und sollten berücksichtig werden.
Ihr habt die Möglichkeit, all diese Dinge in eurem Testament festzuhalten, auch das z.B. ein Teil des Erbes an die Bedingung geknüpft ist, dass das Haustier übernommen und bis zum Tod versorgt werden muss. (Bitte mit dem Notar selbst abklären, was hier möglich ist!)
Für den Krankheitsfall kann auch ein Überlassungsvertrag, für die Person des Vertrauens, verfasst werden.